Erdbestattung
Erdbestattung – Traditionelle Art der Bestattung. Zur Wahl stehen "Reihengräber, Wahlgräber oder Gemeinschaftsgräber"
Reihengrab – Hier wird jeweils eine Person einzeln der Bestattung zugeführt, das Friedhofsamt teilt die Gräber zu. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden.
Gemeinschaftsgrab – Für eine anonyme Erdbestattung werden nicht gekennzeichnete Grabfelder gemietet und von der Friedhofsverwaltung gepflegt.
Wahlgrab – Als Familienruhestätte geeignet, es lassen sich bis zu drei Urnen in einem Familiengrab bestattet werden.